Standardzulassung PKW
€ 270,00
Privatperson mit neuen Kennzeichen; andere Fälle können abweichen.
„Ummelden“ kann einen Besitzerwechsel, eine Adressänderung oder einen Kennzeichenwechsel meinen – je nach Fall gelten unterschiedliche Schritte und Kosten. Für einen neuen Halter finden Sie die Unterlagen zur Anmeldung; die Gebühren stehen hier. Ohne Termin, Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr durchgehend.
Wir können Fahrzeuge aus allen steirischen Kennzeichenbezirken außer BA (Bad Aussee) direkt an- und ummelden: G, GU, DL, LB, LE, LN, LI, GB, MT, MU, BM, HF, SO, VO und WZ.
Quelle: Offizielle Kennzeichenbezirke Steiermark: oesterreich.gv.at
€ 270,00
Privatperson mit neuen Kennzeichen; andere Fälle können abweichen.
+ Bundesgebühr
Behördliche Reservierung/Bewilligung zuerst.
2 Fahrzeuge
Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge einer Klasse.
§57a („Pickerl“): Bei bereits in Österreich zugelassenen Fahrzeugen prüfen wir das aktuelle positive Gutachten direkt in der Begutachtungsplakettendatenbank. Ist dort kein aktueller positiver Eintrag abrufbar, können wir die Zulassung bei uns nicht direkt abschließen – bitte vorab Kontakt mit uns aufnehmen. Für Importfahrzeuge gelten eigene Nachweisregeln. Für Pkw und Motorräder gilt derzeit grundsätzlich die Toleranz bis zum Ablauf des vierten Monats nach dem Lochmonat; ab 19.05.2027 ändern sich die gesetzlichen Intervalle und Toleranzen. Quelle: RIS – § 57a KFG.
Wiener Straße 269, 8051 Graz • Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr durchgehend